Dichtheitsprüfung von Arbeitsmitteln

Geschrieben von: DanielB

Dichtheitsprüfung von Arbeitsmitteln - August 14, 2014

Hallo zusammen,

in der aktuellen Version der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 902 [Nr. 43])
wird in der Anlage Tabelle 2 für "Arbeitsmittel die Gase und Dämpfe mit gefährlichen Eigenschaften enthalten" eine jährliche Dichtheitsprüfung empfohlen.

Nun zu meiner Frage: Wird dieser Dichtheitsprüfung mit einer Sicht- und Sinneskontrolle durch das Anlagenpersonal beim regelmäßigen Rundgang genüge getan?
Also sehen, hören, riechen von Undichtigkeiten.
Oder muss eine explizite Dichtheitsprüfung z.B. mit Stickstoff und Abseifen durchgeführt werden?

Vielen Dank im Voraus für ihre Meinungen.
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Dichtheitsprüfung von Arbeitsmitteln - October 09, 2014

Eine allgemeinverbindliche Vorgabe ist hier kaum vorstellbar. Es geht hier im „gefährliche“ Gase und Dämpfe. Keiner wird wohl jemanden zumuten, die Dichtheit von Flanschverbindungen in einem Rohrleitungssystem (mit giftigen Substanzen) mittels Nase auf ihre Dichtheit zu überprüfen.
Oft gibt es quantitative Leckageraten die einzuhalten sind. Dann kommen ohnehin nur Prüfmethoden in Frage, mit der eine Leackagerate ermittelt werden kann.
Wie, wann und wie oft sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden und als Betreiber dann eigenverantwortlich festgelegt werden.