überhitzte Flüssigkeiten

Geschrieben von: Nordkristall

überhitzte Flüssigkeiten - November 10, 2017

Ich habe eine Frage zum Begriff/Definition überhitzte Flüssigkeiten. Wie genau ist dieser Begriff definiert bzw. was muss ich unter einer überhitzen Flüssigkeit verstehen?
Konkretes Beispiel: Kerosin - Jet A1 hat einen Dampfdruck von etwa 10 bis 15hPa bei 38°C. Wenn jetzt durch äußere Faktoren diese Flüssigkeit in einem Druckgerät auf z.B. 45°C aufgeheizt wird, kann mann dann von einer überhitzten Flüssigkeit sprechen? Wie verhält sich diese Fragestellung bei 5bar Betriebsdruck im Druckgerät und 0bar (druckloser Zustand) Betriebsdruck im Druckgerät?
Ich bedanke mich schon jetzt für fundierte Antworten
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: überhitzte Flüssigkeiten - November 10, 2017

Die DGRL spricht von einer Überhitzung, wenn durch Störungen oder Versagen von Sicherheitseinrichtungen die Auslegungstemperatur überschritten wird.
Siehe hierzu Leitlinie B-22

Physikalisch spricht man von überhitzen Medien wenn deren Temperaturen über die bei einem bestimmten Druck zughörige Sättigungstemperatur liegt.
Geschrieben von: paulsmard

Re: überhitzte Flüssigkeiten - June 21, 2019

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir bei folgender Fragestellung weiterhelfen?

In der BetrSichV steht, dass eine Flüssigkeit als überhitzt gilt, wenn sie 0,5 bar über dem Athomspährischen Druck 1,013 bar liegt.

Muss eine Flüssigkeit gemäß Datenblatt den Dampfdruck von ~1500 mbar erreichen um als erhitzt zu gelten?

Wasser hat bei 110°C einen Dampfdruck von 1400 mbar und würde dann bei 1500 mbar (etwas über 110°C) anfangen zu verdampfen. (Bei 1013 atm und 20°C Umgebungstemp).

Aceton hat bei 50°C einen Dampfdruck von 550 mbar.
Müsste Aceton also auch 1500mbar erreichen um als überhitzte Flüssigkeit zu gelten?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
vielen Dank und Gruß
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: überhitzte Flüssigkeiten - August 05, 2019

Es mach Sinn, physikalische/theoretische Betrachtung und technischen Betrachtungen zu differenzieren, um bei kleinen Überschreitungen nicht gleich verschärfte Regeln anwenden zu lassen, ohne dass sich die Sicherheit signifikant ändert.