Geschrieben von: ibko01
Übertragung Prüfergebnisse v.Anlage, Anlagenteil - November 20, 2017
In der BetrSichV, Abschnitt -Druckanlagen-, Pkt. 5.7 letzter Satz steht, dass ein Prüfergebnis nicht von einer Anlage auf eine andere Anlage übertragen werden darf.
Frage: Gilt dies auch für Anlagenteile?
Geschrieben von: Die Redaktion
Re: Übertragung Prüfergebnisse v.Anlage, Anlagenteil - November 20, 2017
Der Abschnitt gilt insgesamt nur für Anlagenteile z. B. Druckbehälter, Rohrleitungen.
Hier geht es um Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines bestehenden Prüfkonzepts von Anlagenteilen (von eigentlich vorgesehenen Prüfungen).
Demnach ist nicht erlaubt, die Prüfaussagen/Prüfergebnisse bei einer bestimmten Anlagen nicht dazu benutzt werden dürfen, Schlüsse auf andere Anlagen zu ziehen bzw. dass diese automatisch auch für gleichen Anlagenteile in andere Anlagen (andere Betriebsweise, anderer Standort mit anderen äußeren Bedingungen, ...).