Neue Auslegungsparameter erfordern eine komplett neue Betrachtung, die sich in den technischen Unterlagen wiederspiegeln sollten:
Einstufung, Berechnung, Kennzeichnung, Betriebsanleitung.
Eine neue Druckprüfung ist nicht erforderlich, wenn der neu bestimmte Prüfdruck den bisherigen Prüfdruck nicht überschreitet.