Vielen Dank für die schnelle Antwort.
In diesem Zusammenhang noch eine Fragen, welche den Punkt 4.2.2 der AD-W9 betrifft:
"Je Prüflos sind an zwei Flanschen je eine Zugprobe u. drei Kerbschlagarbeiten zu prüfen. Maximal jedoch höchstens 4 Proben"
Müssen in den Abnahmeprüfzeugnissen jeweils die Werte beider Flansche ausgewiesen werden (z. B. als Probe 1-1 und Probe 1-2) oder reicht es aus (z. B. als Probe 1) den jeweils niedrigeren Wert auszuweisen?