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#535 - September 15, 2008 zertifizierter Gussboden für Druckbehälter zertifiziert abgenommen nach ASME und DGRL
Martin5 Offline
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Ich bin derzeit dabei einen Gussboden (Sphäroguss EN GJS - 400 -15)für eine Druckbehälterserie der Druckbehälter-kategorie 3 zu entwerfen. Der Boden muss nach ASME und DGRL bzw. EN 13445 abgenommen werden können.

Folgende Frage sind bei mir dabei aufgetreten:

Muss die Gießerei als Teilzuliefer eine ASME Abnahme besitzen? Oder reicht es wenn die Gießerei ein Qualitätssicherungssystem nach DGRL hat?

Welche Bauteilzertifikate muss die Gießerei liefern?
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#536 - September 15, 2008 Re: zertifizierter Gussboden für Druckbehälter zertifiziert abgenommen nach ASME und DGRL
Die Redaktion Offline
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Aus der Fragestellung kann man nicht eindeutig erkennen, ob die Abnahme des Druckgerätes den U-Stamp nach ASME Section VIII Div.1 mit einschließt.

Die Verantwortung für das komplette Druckgerät hat der Druckgerätehersteller. Dies gilt sowohl für den ASME Code als auch für die DGRL. Er trägt somit die Verantwortung, seine Zukaufteile entsprechend seinen angewandten Regelwerken so zu beschaffen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Dies schließt auch ein, dass er von seinen Unterlieferanten entsprechende Nachweise über durchgeführte Prüfungen oder Herstellungsprozesse einfordert.
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#537 - September 16, 2008 Re: zertifizierter Gussboden für Druckbehälter zertifiziert abgenommen nach ASME und DGRL
Martin5 Offline
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Zur Präzisierung meiner Fragestellung:

Jährliche Behälterstückzahl: ca. 100 Stck
Der Behälter besteht aus:
1. Deckel (geschweißt)
2. Mittelstück (geschweißt)
3. Boden (gegossen)
Nr.1 -3 sind jew. miteinander verschraubt.
Nr. 1 und Nr.2 sollen bei einem Behälterhersteller A mit ASME - Zertifizierung erstellt werden. Nr. 3 soll als Zukaufteil dem Behälterhersteller A zur Verfügung gestellt werden.
Das zusammengebaute Druckgerät soll bei Behälterhersteller A zusammengebaut werden und den U-Stamp nach ASME Section VIII Div.1 erhalten.

Muss nun der "Hersteller von Nr. 3", also die Gießerei, ein nach ASME zertifiziertes Qualitätssicherungssystem haben und evtl. einen "manufacturers partial data report" Form U2 oder U2A an den Behälterhersteller liefern?
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#538 - September 16, 2008 Re: zertifizierter Gussboden für Druckbehälter zertifiziert abgenommen nach ASME und DGRL
Die Redaktion Offline
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Wenn ein Partial Data Report mitgeliefert werden soll, dann müsste der Bodenhersteller auch U-Stamp Holder sein.
Dies ist u. E. nicht erforderlich.
Wir verweisen auf die oben gemachten Aussagen zu der Verantwortung des Druckgeräte-Herstellers. Er kann ggf. mit Abstimmung des AI die notwendigen Nachweise über Prüfungen an dem Gussboden festlegen und einfordern um die Code-Anforderungen zu erfüllen.
Auf jeden Fall sollte eine Abstimmung mit dem AI erfolgen.
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#539 - September 17, 2008 Re: zertifizierter Gussboden für Druckbehälter zertifiziert abgenommen nach ASME und DGRL
Martin5 Offline
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Vielen Dank für die Informationen!
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