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#568 - May 11, 2007 Sicherheitstechnische Bewertung
Hannes Ebding Offline
Junior-Mitglied
Registriert: May 11, 2007
Beiträge: 2
Ort: Müllheim
Hallo alle zusammen,

in unserer Firma steht eine Druckprüfanlage, die schon vor dem 01.01.2003 erstmalig in Betrieb genommen wurde. Demnach eine Altanlage.

Das Ingenieursbüro, welches die Anlage damals gebaut hat, gibt es nicht mehr.

Da bis Ende 2007 eine sicherheitstechnische Bewertung durchgeführt werden muss, brauchen wir hier in der Firma natürlich alles um dies zu machen. Es fehlt jedoch eine Konformitätserklärung seitens des Herstellers, und das Ingenieurs-Büro gibt es auch nicht mehr.

In der Dokumentation des Herstellers steht gleich zu Beginn.

Berücksichtigung der DruckBehV

Der Druckbehälter wird durch Innendruck belastet. Die zugehörigen Behälterteile wurden aus konstruktiven und aus fertigungstechnischen Gründen überdimensioniert.

§2 Absatz 1 Satz 9 der DruckBehV sieht vor, dass hierfür die DruckbehV nicht angewendet wird.

Das heisst also laut Hersteller handelt es sich "eigentlich" garnicht um ein Druckbehälter und deshalb braucht er auch keine Konformitätserklärung etc. abliefern...

Hier nun die Frage:

Was bedeutet überdimensioniert? ab wann gilt ein Druckbehälter überdimensioniert? Und wo sind die Regeln hierfür festgelegt.

Über Antworten wäre ich sehr erfreut...

Danke und Gruß

Hannes Ebding
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