Nach jeder wiederkehrenden Prüfung sollte eine Aussage darüber gemacht, ob keine sicherheitstechnischen Bedenken für den Weiterbetrieb der Anlage bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung bestehen. Falls der Prüfer (befP oder ZÜS) der Meinung ist, dass die Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung kürzer sein muss, als eine zuvor festgelegte Prüffrist, dann wird er dies auch so in seiner Dokumentation so festhalten. Der Betreiber wird dann im Rahmen seiner Verantwortung dann die Prüfrist entsprechend neu festlegen.