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#576 - March 16, 2006 Anwendbarkeit TRBS
Anonym
Nicht registriert

Hallo!
Nachdem der Ausschuß f. Betriebssicherheit in 2005 die erste TRBS heraus brachte(TRBS 1203 "Befähigte Personen", wurden im Februar weitere Technische Regeln (TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen sowie TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen" veröffentlicht.
Mich würde interessieren, wie diese Regeln in der Praxis angenommen werden.
Sind die Regeln überhaupt bekannt?
Sind Sie zu allgemein gehalten bzw. sollten sie konkreter gefasst werden?
Über entsprechende Stellungnahne würde ich mich freuen!
hoch
#577 - March 25, 2006 Re: Anwendbarkeit TRBS
Anonym
Nicht registriert

Ich befürchte, dass die bereits veröffentlichten Technischen Regeln für Betriebssicherheit leider noch nicht bekannt sind. In Großbetrieben dürfte der Bekanntheitsgrad größer als bei KMU sein. Das gleiche gilt für die Betriebssicherheitsverordnung.
Leider sind die neuen technischen Regeln nicht so konkret wie man sich das gewünscht hat. Interessant wird es dann, wenn die alten technischen Regeln, die in der Übergangszeit bis zum Erscheinen entsprechend neuer TRBSn weitergelten. Konkrete Angaben wird man dann vermutlich selten finden. Das Problem - beispielsweise der Prüffristfestlegung für Arbeitsmittel - hat dann der Arbeitsgeber, der dann in eigener Verantwortung ohne Richtwerte Prüffristen festlegen muss.
hoch


Moderator:  Die Redaktion