Hallo,
der Beitrag ist zwar schon ein Weilchen her, dürfte jedoch auch viele andere Hobby Taucher interessieren.
Privat oder nicht, Druckgasflaschen für Tauchzwecke haben nach der BetrSichV eine Prüffrist von effektiv 2,5 Jahren! Ich zitiere mal §15:
[Zitat Anfang] ... (7) Abweichend von Absatz 5 müssen Prüfungen der von Nummer 2 der Tabelle in Absatz 5 erfassten Flaschen für
1. Atemschutzgeräte, die für Arbeits- und Rettungszwecke verwendet werden, als äußere Prüfung, innere Prüfung, Festigkeits- und Gewichtsprüfung spätestens alle fünf Jahre und
2. Atemschutzgeräte, die als Tauchgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke verwendet werden, als
a) Festigkeitsprüfung spätestens alle fünf Jahre und
b) äußere Prüfung, innere Prüfung und Gewichtsprüfung alle zweieinhalb Jahre von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt werden. [Zitat Ende]
Der Knackpunkt liegt in der Auslegung, ob Privat oder für Rettungszwecke genutzt. Der arme Sachverständige kann das bei der Prüfung nämlich gar nicht wissen. So jedenfalls Argumentiert der RW-TÜV bei uns!
Mittlerweile liegt ein Schreiben des IGV vor, nachdem für Taucherflaschen wieder eine Prüffrist von 2 Jahren empfohlen wird.(nach der TRG)
Es bleibt also spannend.