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#635 - April 15, 2004 Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen
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Ist die Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen von 6 Monaten, wie sie z.B. in TRB 514 genannt ist, auch nach der BetrSichV zulässig?
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#636 - April 19, 2004 Re: Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen
Anonym
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Nein.
Die vorhandenen technischen Regeln gelten nur, wenn sie der BetrSichV nicht entgegenstehen. Nach der BetrSichV gibt es keine Fristüberschreitung d.h. die Prüfungen müssen innerhalb der genannten Fristen nach §15 durchgeführt werden.
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Moderator:  Die Redaktion