#636 - April 19, 2004Re: Fristüberschreitung bei wiederkehrenden Prüfungen
Anonym
Nicht registriert
Nein. Die vorhandenen technischen Regeln gelten nur, wenn sie der BetrSichV nicht entgegenstehen. Nach der BetrSichV gibt es keine Fristüberschreitung d.h. die Prüfungen müssen innerhalb der genannten Fristen nach §15 durchgeführt werden.