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#729 - February 15, 2012 Zeugnis 3.1 - Doppelbelegung EN/ASME
darealmephisto Offline
Junior-Mitglied
Registriert: February 15, 2012
Beiträge: 5
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Doppelbelegung auf den Materialzeugnissen (EN10204 - 3.1) unserer Unterlieferanten.
Ein Kunde fordert für ein Type Approval für den US-Markt eine Doppelbelegung der verwendeten Werkstoffe nach EN und ASME.

Ist es ausreichend, wenn wir auf den Lieferantenzeugnissen die Werkstoffbezeichnung nach beiden Regularien stehen haben (z.B. 316Ti / 1.4571) oder muss auch explizit ausgewiesen sein, nach welcher Spezifikation diese Werkstoffe angegeben werden?

Ich muss dazu sagen, ich bin der Thematik recht neu und unerfahren. Der TÜV-Prüfer hat bei der Abnhame in unserem Haus ein Materialzeugnis unseres Lieferanten mit der reinen Angabe "316L / 1.4404" akzeptiert. Jedoch bin ich da etwas verwundert, dass er keine ASME-Materialspezifikation sehen wollte. Die EN10088-2 für die Bezeichnung 1.4404 ist zwar genannt, aber reicht das tatsächlich als "Doppelbelegung" aus?

Ich wäre sehr dankbar für jede Erläuterung dazu.

Vielen Dank bereits im Voraus!

MfG
IW
hoch
#731 - February 17, 2012 Re: Zeugnis 3.1 - Doppelbelegung EN/ASME [Re: darealmephisto]
koenig Offline
Junior-Mitglied
Registriert: February 17, 2012
Beiträge: 1
Sorry, my German is not that good, I can read it by writting is difficult.

Concerning your question 316Ti is not an ASME Specification it is a type. To meet the ASME Boiler & Pressure Vessel Code it would have to be identified with an SA designation (SA.240 316Ti Plate, or SA-312 Tp 316Ti Tube).

To idetify both materials on one MTR (3.1) is not a problem, but the material is also required to be marked in accordance with the requirements of the Specification as shown in Section II Part A of the ASME Code.

If I can be of further help let me know.
hoch
#733 - February 29, 2012 Re: Zeugnis 3.1 - Doppelbelegung EN/ASME [Re: koenig]
Die Redaktion Offline
Mitglied
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Beiträge: 260
Selbstverständlich gehört die Lieferspezifikation (EN-Norm, ASTM) mit auf dem Materialnachweis, da unter der gleichen Werkstoffbezeichnung auch unterschiedliche Lieferformen existieren, wenn beide erfüllt sein müssen, dann auch beide.
Die Anforderungen in vergleichbaren Lieferspezifikationen können gering abweichen (Analyse, mechanische technologische Werte, Prüfumfang).
Falls beide Lieferspezifikationen bescheinigt werden, müssen auch beide erfüllt sein.
hoch


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