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#1201 - December 03, 2020 Pumpe mit Heizmantel
Jan72586 Offline
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Beiträge: 1
Hallo zusammen,
der Heizmantel eines Pumpengehäuses welcher selbiges umgibt ist, mit Druck beaufschlagt.
Ist der Heizmantel als ein integrales Bestandteil der Pumpe zu sehen und fällt damit nicht unter die DGRL? Die Gefährdung durch Druck wäre dann im Rahmen der Maschinenrichtlinie zu betrachten.
Oder ist der Heizmantel als druckhaltendes Ausrüstungsteil zu sehen?
Was denkt ihr? Wie lässt sich das eine oder andere begründen?
Vielen Dank im Voraus
Grüße aus Düsseldorf
hoch
#1202 - December 03, 2020 Re: Pumpe mit Heizmantel [Re: Jan72586]
Die Redaktion Online
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Beiträge: 260
Ohne das genaue Design zu kennen ist es schwierig ein Bewertung durchzuführen.

Wenn der Heizmantel aufgrund des Volumens/Druck max. in die Kategorie I fallen würde, könnte man dies als Aufnahmeregelung nach Artikel I Abs. (2) f (i) sehen und die druckbedingten Gefahren im Rahmen der Maschinenrichtlinie berücksichtigen.

Siehe hierzu auch die Leitlinie A-55.
hoch


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