Eine allgemeinverbindliche Vorgabe ist hier kaum vorstellbar. Es geht hier im „gefährliche“ Gase und Dämpfe. Keiner wird wohl jemanden zumuten, die Dichtheit von Flanschverbindungen in einem Rohrleitungssystem (mit giftigen Substanzen) mittels Nase auf ihre Dichtheit zu überprüfen.
Oft gibt es quantitative Leckageraten die einzuhalten sind. Dann kommen ohnehin nur Prüfmethoden in Frage, mit der eine Leackagerate ermittelt werden kann.
Wie, wann und wie oft sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden und als Betreiber dann eigenverantwortlich festgelegt werden.