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Leitlinie 2/2

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012

Leitlinie zu:
zu § 2 Nr. 12 ProdSG „Vermieter von Produkten"



Frage:
Handelt es sich bei einem Vermieter von Produkten um einen Händler?



Antwort:
Bei einem Vermieter von Produkten handelt es sich in Übereinstimmung mit § 2 Nr. 12 ProdSG in der Regel um einen Händler, weil er geschäftsmäßig Produkte auf dem Markt bereitstellt und nicht Hersteller, Bevollmächtigter oder Einführer ist. In Ausnahmefällen kann er jedoch Hersteller, Bevollmächtigter oder Einführer sein, sofern die Bedingungen nach § 2 Nr. 6, 8 und 14 ProdSG erfüllt werden. Der Vermieter wäre z. B. Hersteller, wenn er ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses erneut auf dem Markt bereitstellt.