www.druckgeraete-online.de

zurück

Leitlinie 2/3

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012

Leitlinie zu:
zu § 2 Nr. 15 ProdSG „Einfuhr in den EWR"



Sachverhalt:
Gemäß § 2 Nr. 15 ProdSG steht die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.


Frage:
Wie ist diese Bestimmung zu verstehen?



Antwort:
Bei der „Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum“ im Sinne des § 2 Nr. 15 ProdSG handelt es sich um das Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“. Dieses Zollverfahren beginnt mit der betreffenden Anmeldung eines Produkts bei einer Zollbehörde und wird mit der Freigabe des Produkts zum freien Verkehr durch die Zollbehörde abgeschlossen. Zum EWR gehören, neben den Mitgliedstaaten der EU, die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Aus dem Satzteil „steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich“ folgt, dass jedes Produkt wie ein neues Produkt zu betrachten ist. Weil es sich beim Inverkehrbringen um eine Bereitstellung auf dem Markt handelt, gilt das ProdSG hinsichtlich der Einfuhr in den EWR nur für die Einfuhr im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.