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Leitlinie 27/1

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012



Leitlinie zu:
zu § 27 Abs. 1 Satz 1 ProdSG „Wegfall der Vorrangregelung"



Sachverhalt:
Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind an die jeweils betroffenen Wirtschaftsakteure oder Aussteller zu richten. Eine „Vorrangregelung“, wie sie der § 8 Abs. 5 GPSG enthielt, nach der die Maßnahmen der Behörde vorrangig an den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Einführer gerichtet werden sollen, ist mit dem ProdSG weggefallen.

Frage:
Ist es nicht trotzdem angebracht, die Maßnahmen gegen den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Einführer zu richten?

 

Antwort:
In Marktüberwachungsmaßnahmen sind alle Wirtschaftsakteure gleichermaßen einzubeziehen. Im Sinne einer effizienten Marktüberwachung sollten Maßnahmen nach § 26 ProdSG gemäß dem Verursacherprinzip an der „Quelle“ ansetzen und sich primär gegen den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Einführer richten. Der Wegfall der Vorrangregelung sollte in keinem Fall zu verstärkten oder gar ausschließlichen Marktüberwachungsmaßnahmen gegen Händler führen.


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