Druckgeräterichtlinie (Übersicht)
Anhang VII
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
[ Leitlinie 9/22 | Leitlinie 10/8 ]
Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
– Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,
– Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe,
– angewandte Konformitätsbewertungsverfahren,
– bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren,
– gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat,
– gegebenenfalls Verweis auf die EG-Baumusterprüfbescheinigung, die EG-Entwurfsprüfbescheinigung oder die EG Konformitätsbescheinigung,
– gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht,
– gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,
– gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,
– gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien,
– Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.