Modul G
Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
Hersteller
- stellt sicher, dass das betreffende Produkt oder Schutzsystem die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie erfüllt.
Hersteller oder Bevollmächtigter
- bringt an jedem Produkt oder Schutzsystem, dass keine Komponente ist, die CE-Kennzeichnung an
- stellt für jedes Produktmodell dass keine Komponente ist, eine EU-Konformitätserklärung aus und fügt sie jedem Produkt bei
- muß auf Verlangen 10 Jahre lang die Konformitätsbescheinigung der notifizierten Stelle den Überwachungsbehörden vorlegen können
Notifizierte Stelle
- untersucht das Produkt oder Schutzsystem und unterzieht es dabei entsprechenden Prüfungen, um seine Übereinstimmung mit den einschlägigen Anforderungen der Richtlinie zu überprüfen.
- bringt ihre Kennummer an dem zugelassenen Produkt oder Schutzsystem an oder lässt diese anbringen
- stellt eine Konformitätsbescheinigung über die durchgeführten Prüfungen aus.
