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Begriffe

A

ADR
Abkürzung für "Accord europeèn relatif au transport international des merchandises dangereuses par route". Mit diesem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sollen einheitliche Bedingungen für den Gefahrguttransport geschaffen werden. Im ADR sind die Transportvorschriften für Gefahrgüter beim Straßentransport geregelt. Zu den Gefahrgütern gehören u. a. alle Gase, sowie Benzin und Dieselkraftstoff.

Akkreditierung
lateinisch: credere – glauben
Nach EN ISO/IEC 17011: Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen

Anerkannte unabhängige Prüfstellen
Die anerkannten unabhängigen Prüfstellen sind neben den benannten Stellen für die Zulassung von Arbeitsverfahren (Verfahrensprüfungen) und die Zulassung von Personal für die Ausführung von dauerhaften Verbindungen (Schweißern) zuständig. Sie führen Personalqualifikationen durch für die zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen.
Anerkannte unabhängige Prüftellen übernehmen Aufgaben, die von öffentlichen Interesse sind, und müssen daher den Behörden gegenüber verantwortlich bleiben.

Ausdehnungsstücke
sind Geräte, die einen oder mehrere Kompensatoren enthalten, die verwendet werden, um Längenänderungen auszugleichen, z.B. durch thermische Ausdehnung oder Kontraktion einer Pipeline, Rohrleitungsanlage oder eines Behälters.

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
Einrichtungen, die zum Schutz des Druckgeräts bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bestimmt sind. Diese Einrichtungen umfassen

B

Baugruppen
mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden;

Behälter
ein geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist, einschliesslich der direkt angebrachten Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte. Ein Behälter kann mehrere Druckräume aufweisen.

Baumusterprüfung
Die EU-Baumusterprüfung ist das Verfahren (Modul B), in dem eine notifizierte Stelle prüft und bestätigt, daß das für die betreffende Produktion repräsentative Muster den einschlägigen Vorschriften der Druckgeräterichtlinie entspricht.

Betreiberprüfstellen
Eine Stelle zur Bewertung der Konformität von Druckgeräten und Baugruppen, die von den Betreibern, der diese Stellen angehören, auch in Betrieb genommen werden. Die Betreiberprüfstellen werden von einem Mitgliedstaat der EU-Kommission gemeldet. Die Betreiberprüfstellen erhalten keine Kenn-Nummer. Die Hauptaufgabe der Betreiberprüfstellen ist es, die für die Konformitätsbewertungsverfahren der Module A2, C2, F und G notwendigen Dienstleistungen zu erbringen. Die Betreiberprüfstellen arbeiten ausschließlich für den Unternehmensbereich, der sie angehören. Drückgeräte und Baugruppen, deren Konformitätsbewertung durch Betrieberprüfstellen durchgeführt werden, dürfen nicht mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.

Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung ist die schriftliche Hilfestellung für den Benutzer. Sie ist beim Inverkehrbringen den Druckgeräten mind. in der jeweiligen Landessprache beizufügen. Sie muß alle der Sicherheit dienlichen Informationen enthalten zu Montage (einschl. Verbindung verschiedener Druckgeräte), Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung (einschl. Inspektion durch den Benutzer). Die Betriebsanleitung enthält die Beschreibung über die bestimmungsgemäße Verwendung, die Beschreibung des Druckgerätes oder der Anlagen, Hinweise auf besondere Konstruktionsmerkmale, die technischen Daten, die Beschreibung zur Inbetriebnahme, zur Installation, zum Rüsten, zur Instandhaltung, Warnhinweise auf die Gefahren einer unsachgemäßen Verwendung. Der Betriebsanleitung sind ggf. die technischen Dokumente sowie Zeichnungen, Diagramme, Flow-Sheets, Verfahrenspläne und sonstigen notwendigen Übersichtpläne beizufügen.

Bevollmächtigter
Derjenige, der vom Hersteller bevollmächtigt wird, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen des Herstellers zu erfüllen.
Erläuterungen: Benennt der Hersteller einen Bevollmächtigten, muß dieser in der EU niedergelassen sein, um im Rahmen der Richtlinien im Namen des Herstellers zu handeln. Die Bevollmächtigung durch den Hersteller ist Gegenstand eines schriftlichen Auftrages, in dem die Verpflichtungen des Herstellers aus den Richtlinien aufgeführt sind, die dieser dem Bevollmächtigten überträgt. Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Herstellers, ohne seine Befugnisse zu überschreiten. Er vertritt nicht sich selbst, sondern den Hersteller.

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C

CE
Abkürzung für „Conformité Européenne“

CE-Kennzeichen
Alle Produkte, die entsprechend der EU-Produktrichtlinien hergestellt werden und in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Darunter fallen auch die Druckgeräte. Sie ist ein rechtsgültiges Konformitätszeichen und nicht etwa ein Qualitätskennzeichen oder ein Ursprungskennzeichen.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Bevollmächtigte, dass das Druckgerät den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht und dass das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

CSPRS
Einrichtungen zur unmittelbaren Druckbegrenzung wie Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe, gesteuerte Sicherheitseinrichtungen

D

Dauerhafte Verbindungen
Verbindungen, die nur durch zerstörende Verfahren getrennt werden können; z.B. Schweißverbindunge, Lötverbindungen

DN (Nennweite)
eine numerische Grössenbezeichnung, welche für alle Bauteile eines Rohrsystems benutzt wird, für die nicht der Aussendurchmesser oder die Gewindegrösse angegeben werden. Es handelt sich um eine gerundete Zahl, die als Nenngrösse dient und nur näherungsweise mit den Fertigungsmassen in Beziehung steht. Die Nennweite wird durch DN, gefolgt von einer Zahl, ausgedrückt;

Druck
den auf den Atmospährendruck bezogenen Druck, d. h. einen Überdruck; demnach wird ein Druck im Vakuumbereich durch einen Negativwert ausgedrückt;

Druckgase
Als Druckgas wird ein Stoff bezeichnet, wenn seine kritische Temperatur weniger als 50 Grad Celsius beträgt bzw. bei 50 Grad Celsius einen Dampfdruck von mehr als 3 bar aufweist.

Druckgeräte
Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile. Druckgeräte umfassen auch alle gegebenenfalls an drucktragenden Teilen angebrachten Elemente, wie z. B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente, Hebeösen usw.;

Druckhaltende Ausrüstungsteile
Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen;
z.B. Ventile, Druckregler, Messkammern, Manometer, Wasserstandmesser, Filter und Ausdehnungsstücke.

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E

EAM = Europäische Werkstoffzulassung
Abk. für »European Approval for Materials«

EU-Baumusterprüfung (Baumuster)
Die EU-Baumusterprüfung (Baumuster) ist das Konformitätsbewertungsverfahren (Modul B), in dem eine notifizierte Stelle
- den technischen Entwurf untersucht und prüft,
- den technischen Entwurf andhand Prüfungen der technischen Unterlagen und zusätzliche Nachweise bewertet sowie
- ein für die geplante Produktion repräsentatives Muster prüft.
Die notifizierte Stelle stellt hierüber eine EU-Baumusterprüfbescheinigung (für Baumuster) aus.

EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster)
Die EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) ist das Konformitätsbewertungsverfahren (Modul B), in dem eine notifizierte Stelle
- den technischen Entwurf untersucht und prüft und
- den technischen Entwurf andhand Prüfungen der technischen Unterlagen und zusätzliche Nachweise auf Angemessenheit bewertet
Die notifizierte Stelle stellt hierüber eine EU-Baumusterprüfbescheinigung (für Entwurfsmuster) aus.

EU-Baumusterprüfbescheinigung (für Baumuster)
Dokument, auf dem eine notifiziere Stelle dem Hersteller bestätigt, dass das Baumuster den für sie geltenden Anforderungen der Druckgeräterichlinie entspricht.

EU-Baumusterprüfbescheinigung (für Entwurfsmuster)
Dokument, auf dem eine notifiziere Stelle dem Hersteller bestätigt, dass das Entwurfsmuster den für sie geltenden Anforderungen der Druckgeräterichlinie entspricht.

EU-Entwurfsprüfbescheinigung
Dokument, auf dem eine notifizierte Stelle bestätigt, dass die Entwurfsunterlagen den einschlägigen Vorschriften der Druckgeräterichtlinie entsprechen (nur für Modul H1 vorgesehen)

EAMDS = Europäisches Werkstoffdatenblatt
Dokument, in dem die Anforderung an einem Werkstoff festgelegt sind, der durch eine Europäische Werkstoffzulassung für die Herstellung von Druckgeräten zugelassen ist.

EU-Konformitätserklärung
Eine schriftliche Erklärung des Herstellers oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter, dass das CE-Zeichen angebracht ist und dass das Druckgerät die für sie geltende Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht. Der inhaltliche Umfang der EU-Konformitätserklärung ist im Anhang IV der Druckgeräterichtlinie festgelegt.
Unterliegen Druckgeräte mehreren EU-Rechtsvorschrften, in denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist z. B. Niederspannungsrichtlinie, ATEX-Richtlinie, wird nur eine einzige EU-Konformitätserklärung ausgestellt und darin alle EU-Rechtsvorschriften aufgeführt.
Für Druckgeräte nach Art. 4 Abs. 3 (Gute Ingenieurpraxis) darf keine EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Europäische Werkstoffzulassung (EAM)
ein technisches Dokument, in dem die Merkmale von Werkstoffen festgelegt sind, die für eine wiederholte Verwendung zur Herstellung von Druckgeräten bestimmt sind und nicht in einer harmonisierten Norm geregelt werden.

F

Fluide
Gase, Flüssigkeiten und Dämpfe als reine Phase sowie deren Gemische. Fluide können eine Suspension von Feststoffen enthalten;

G

Gute Ingenieurpraxis
Wenn das Druckrisiko gering ist (Druckgeräte nach Artikel 4 Abs. 3), müssen die Druckgeräte nach Guter Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden. Die Druckgeräte müssen unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, die die Sicherheit beeinflussen, entworfen werden. Außerdem ist das Druckgerät so zu fertigen, zu überprüfen und mit einer Betriebsanleitung auszuliefern, dass, wenn es unter vorhersehbaren Bedingungen benutzt wird, seine Sicherheit während seiner vorgesehenen Lebensdauer gewährleistet ist. Für Druckgeräte nach Art. 4 Abs. 3 (Gute Ingenieurpraxis) darf keine EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.

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H

Harmonisierte Norm
Eine von der Kommission beauftragte, von einer der europäischen Normungsorganisationen ausgearbeitete europäische Norm deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.
Formell haben diese Normen einen „Anhang ZA”. In Form einer Tabelle wird dort angegeben, welche Abschnitte der entsprechenden Norm die Anforderung des entsprechenden Abschnitts der Druckgeräterichtlinie entsprechen.
Erläuterungen:
Es gibt internationale Normen (z.B. ISO), Europäische Normen (z.B. CEN) und nationale Normen (z.B. DIN, ÖNORM). Harmonisierte Normen sind ausgewählte europäische Normen, die von einer der europäischen Normungsorganisationen ausgearbeitet wurden. Europäische Normungsorganisationen sind: CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC (Europäische Normungsorganisation für den Elektrotechnik-Bereich), ETSI (Europäische Normungsorganisation für den Telekommunikations-Bereich).

Händler
Jede natürlich oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers

Hersteller
Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet.
Erläuterungen: Der Hersteller kann inner- und außerhalb der EU niedergelassen sein. In beiden Fällen kann er einen Bevollmächtigten bestimmen, der in der EU niedergelassen sein muss, um im Namen des Herstellers handeln zu können.

I

Einführer
Importeur oder für das Inverkehrbringen verantwortliche Person;
Eine in der EU ansässige natürlich oder juristische Person, die ein Produkt, das aus einem Drittland importiert wurde, auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
Erläuterungen: Im Gegensatz zum Bevollmächtigten steht der Importeur in keinem privilegierten Verhältnis zum Hersteller (aus Drittländern). Er ist die für das Inverkehrbringen des importierten Druckgerätes verantwortliche Person, wenn weder der Hersteller noch der Bevollmächtigte in der Gemeinschaft ansässig ist.

Inbetriebnahme
Erstmalige Verwendung eines Druckgerätes durch seinen Nutzer.
Erläuterungen: Die Inbetriebnahme erfolgt bei der erstmaligen Verwendung oder Benutzung des Druckgerätes. Die Inbetriebnahme darf nicht gemäß Druckgeräterichtlinie verboten werden, wenn diese den Anforderungen der Richtlinie entsprechen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind.

Inverkehrbringen
Erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung zwecks Überlassung eines unter die Druckgeräte-Richtlinie fallenden Produktes auf dem EU-Markt nach der Herstellung mit dem Ziel des Vertriebs und/oder die Benutzung. Ein Produkt gilt als Überlassen, sobald seine Übergabe oder Übereignung stattgefunden hat, entgeldlich oder unentgeldlich zum Beispiel durch Verkauf, Verleihung, Vermietung, Leasing oder Schenkung.

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J

K

Kategorie
Einstufung (I , II, III, oder IV) der Druckgeräte nach dem Gefahrenpotentional;
abhängig von der Fluidgruppe, Aggregatzustand (gasförmig, flüssig) , max. zul. Druck PS, Volumen oder Nennweite;
die Kategorie bestimmt, welche Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller ausgewählt werden können und welche speziellen Anforderungen in Anhang I der Druckgeräterichtlinie zu beachten sind;

Kompensatoren
sind flexible Elemente eines Ausdehnungsstückes. Sie bestehen aus einer oder mehreren Wellen und den zylindrischen
Endstücken.

Konformität
Wesentliches Ziel des Qualitätsmanagement, nähmlich Erfüllung einer Forderung

Konformitätsbescheinigung
Eine Bescheinigung durch die Notifizierte Stelle, über die durchgeführten Prüfungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens (nur Module F und G).

Konformitätsbewertung
Systematische Prüfung, wie weit das Druckgerät den speziellen Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht.
Erläuterung:
Die Konformitätbewertung ist immer durch den Hersteller oder seinen in der EU ansässigen Bevollmächtigten durchzuführen. Außer bei Modul A ist bei allen anderen Modulen der Druckgeräterichtlinie die Einschaltung einer Notifizierten Stelle zur Konformitätsbewertung vorgesehen.

Konformitätsbewertungsverfahren
Vorgegebene Verfahren für die Bewertung der Konformität. Für die einzelnen Verfahren können unterschiedliche Module herangezogen werden, die Einzeln oder in Kombination angewendet werden. In der Druckgeräte-Richtline werden die anzuwendenden Module bzw. Modulkombination festgelegt, bei denen davon ausgegangen wird, daß sie das notwendige Schutzniveau bieten.

Konformitätsvermutung
Bei der Einhaltung von harmonisierten Normen wird die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen vermutet.
Erläuterungen: Die Anwendung der harmonisierten Normen ist freiwillig. Erfüllt der Hersteller die wesentlichen Anforderungen über eine andere technische Lösung und beachtet er harmonisierte Normen nicht, so trifft ihn hierfür die Beweislast.

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L

M

Marktaufsicht
Instrument, für die Durchsetzung der nach dem neuen Konzept verfaßten Richtlinien. Ziel der Marktaufsicht ist es, daß die Bestimmungen der Druckgeräterichtlinie EU-weit eingehalten werden sowie die Überwachung der in den Verkehr gebrachten Druckgeräten. Zuständig sind die staatliche Stellen.

Maximal zulässiger Druck (PS)
den vom Hersteller angegebenen höchsten Druck, für den das Druckgerät ausgelegt ist. Er wird für eine vom Hersteller vorgegebene Stelle festgelegt. Hierbei handelt es sich um die Anschlussstelle der Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion oder um den höchsten Punkt des Druckgeräts oder, falls nicht geeignet, um eine andere angegebene Stelle;

N

Nennweite (DN)
eine numerische Grössenbezeichnung, welche für alle Bauteile eines Rohrsystems benutzt wird, für die nicht der Aussendurchmesser oder die Gewindegrösse angegeben werden. Es handelt sich um eine gerundete Zahl, die als Nenngrösse dient und nur näherungsweise mit den Fertigungsmassen in Beziehung steht. Die Nennweite wird durch DN, gefolgt von einer Zahl, ausgedrückt;

Notifizierung
lateinisch: notus – bekannt; notum fcere – bekannt machen
Unterrichtung (Meldung) der Europäischen Kommission, dass eine die Anforderung erfüllende Stelle (Notifizierte Stelle oder anerkannte unabhängige Prüfstelle) dafür zugelassen wurde, die Konformitätsbewertung nach der Druckgeräterichtlinie durchzuführen. Eine Überprüfung durch die Europäischen Kommission findet nicht mehr statt.

Notifizierte Stelle
(= notifizierte Stelle / notified Body) Eine notifizierte Stelle ist eine Stelle, die von einem Mitgliedstaat der EU-Kommission gemeldet wird. Die Kommission erteilt jeder notifizierten Stelle eine Kenn-Nummer. Die Hauptaufgabe der notifizierten Stellen ist es, die für die Konformitätsbewertungsverfahren notwendigen Dienstleistungen zu erbringen. Die notifizierten Stellen können auch außerhalb des Mitgliedstaates tätig sein. Die Hersteller können frei unter den notifizierten Stellen wählen.

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O

P

PS (maximal zulässiger Druck)
den vom Hersteller angegebenen höchsten Druck, für den das Druckgerät ausgelegt ist. Er wird für eine vom Hersteller vorgegebene Stelle festgelegt. Hierbei handelt es sich um die Anschlussstelle der Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion oder um den höchsten Punkt des Druckgeräts oder, falls nicht geeignet, um eine andere angegebene Stelle;

Q

Qualitätssicherung
Teil des Qualitätsmanagementsystem zur Schaffung von Vertrauen, dass die Qualitätsforderungen erfüllt werden.

R

Rohrleitungen
zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind. Zu Rohrleitungen zählen insbesondere Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile, Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen oder gegebenenfalls andere druckhaltende Teile. Wärmetauscher aus Rohren zum Kühlen oder Erhitzen von Luft sind Rohrleitungen gleichgestellt;

Rücknahme
Jede Maßnahme (im Rahmen der Marktüberwachung), mit der verhindert werden soll, dass ein in der Lieferkette befindliches Druckgerät oder Baugruppe auf dem Markt bereitgestellt wird.

Rückruf
Jede Maßnahme (im Rahmen der Marktüberwachung), die auf Erwirkung der Rückgabe eines Druckgerätes oder Baugruppe abzielt, das Verbraucher oder andere Nutzer bereits bereitgestellt wurde.

S

SRMCR
Begrenzungseinrichtungen, die entweder Korrekturvorrichtungen auslösen oder ein Abschalten oder Abschalten und Sperren bewirken wie Druck-, Temperatur- oder Fluidniveauschalter sowie mess- und regeltechnische Schutzeinrichtungen ;

T

Technische Unterlagen
Die technische Unterlagen ist jene Dokumentation, die vor der Abgabe der Konformitätserklärung zusammengestellt sein muß und für die Behörde in den Räumen des Herstellers oder Inverkehrbringers (Bevollmächtigter oder Importeur) zum Zweck einer allfälligen Kontrolle verfügbar ist. Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des Druckgerätes mit den für sie geltenden Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie ermöglichen. Sie müssen Entwurf, Fertigung und Funktionsweise des Druckgerätes abdecken.

TS (zulässige minimale/maximale Temperatur)
die vom Hersteller angegebene minimale/maximale Temperatur, für die das Gerät ausgelegt ist;

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U

Überhitzungsgefährdung
Durch Flammen, Rauchgase, sonstige Fluide, feste Stoffe sowie durch Strahlung oder sonstige Energieform beheizte Druckgeräte oder deren Komponenten, die bei Ausfall der Kühlung (Wärmeabfuhr) eine Beeinträchtigung der Integrität durch Veränderung der Werkstoffeigenschaften erleiden wodurch eine Verminderung der Druckbeständigkeit, der Stabilität oder der vorgesehenen Lebensdauer eintreten könnte.


V

Verbindungskoeffizienten
Der für die Berechnung berücksichtigte Faktor:
1,0 für Verbindungen mit 100% zerstörungsfreie Prüfungen
0,85 für Verbindungen mit Stichprobenprüfung
0,7 für Verbindungen ohne zerstörungsfreie Prüfungen

Volumen (V)
das innere Volumen eines Druckraums einschliesslich des Volumens von den Stutzen bis zur ersten Verbindung, aber abzüglich des Volumens festeingebauter innenliegender Teile;

W

X

Y

Z

Zertifizierung
Nach EN 45020: Ein Verfahren in dem ein unparteiische Dritter schriftlich bestätigt, dass ein Erzeugnis, ein Verfahren oder eine Dienstleistung vorgeschriebene Anforderung erfüllt.

Zugelassene Überwachungsstellen
Nach § 21 der Betriebssicherheitsverordnung vorgesehene Stellen für z. B. Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen

Zulässige minimale/maximale Temperatur (TS)
die vom Hersteller angegebene minimale/maximale Temperatur, für die das Gerät ausgelegt ist;

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