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Leitlinie A 14.3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 14 Abs. 1 „Prüfung von Arbeitsmitteln nach Montage“

 

Frage:

Darf der Arbeitgeber den Montagebetrieb mit der Prüfung vor der Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels beauftragen, welches dieser selbst montiert hat?

Antwort:
Ja, wenn die prüfende Person eine zur Prüfung befähigte Person ist. In bestimmten Fällen kann die Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips“ sinnvoll sein.

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