Prüfung vor Inbetriebnahme

für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV

Druckgeräte elektrischer Schaltgeräte und -anlagen

-Hochspannungsschaltgeräte und Hochspannungsschaltanlagen und
gasisolierte Rohrschienen für elektrische Energieübertragung
-

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[1] Die Prüfung vor Inbetriebnahme kann auch von einer befähigten Person durchgeführt werden, wenn das Betriebsmittel für seine Funktion unter Überdruck stehendes Lösch- und Isoliermittel benötigt und soweit es nicht unter die Absätze 1 bis 3 Anhang 5 Nr. 17 der BetrSichV fällt.

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