Prüfung vor Inbetriebnahme
für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV
Ortsfeste Druckgeräte für körnige oder staubförmige Güter
Prüfung vor Inbetriebnahme:
Keine besondere Vorschriften in Anhang 5 enthalten
Es gelten ausschließlich die Vorschriften für Druckgeräte nach § 14 der BetrSichV
Anhang 5 BetrSichV:
9. Ortsfeste Druckgeräte für körnige oder staubförmige Güter Bei ortsfesten Druckgeräten für körnige oder staubförmige Güter können wiederkehrende Druckprüfungen entfallen