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Frage: Was ist unter "Ausblasesicherheit" bei Flanschverbindungen zu verstehen? Antwort: Nach allgemeinem Verständnis ist die "Ausblasesicherheit" die Eigenschaft einer Flanschverbindung, keine plötzlich auftretende große Leckagen durch Aufreißen oder Rausdrücken von Dichtungen, zuzulassen. Diese Forderungen wurden in der Vergangenheit in unterschiedlichen Regelwerken insbesondere bei der Anwendung von Gefahrstoffen gestellt z. B. TRbF und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Ein genormtes Prüfverfahren für den Nachweis der Ausblasesicherheit besteht nicht. Jedoch wurde mit VDI 2200 Anhang A ein Versuch unternommen, die Prüfbedingungen für ein Nachweisverfahren von Dichtungen in einem Dichtungssystem mit glatten Dichtflächen (Form A und Form B nach EN 1092-1) festzulegen. Die Ausblasesicherheit ist im Allgemeinen bei den Flanschnormen mit den Dichtflächenformen Nut (Form D)/Feder (Form C) und Vorsprung (Form E)/Rücksprung (Form F) auf Grund der konstruktiven Gestaltung gegeben. Bei dem Dichtsystem mit glatten Dichtflächen (Form A und Form B) ist jedoch die Ausblasesicherheit nur durch die Auswahl einer anforderungsgerechten Dichtung zu erreichen. - Metall-Dichtungen Bei der Bewertung der Ausblasesicherheit ist immer die gesamte Flanschverbindung unter Betriebsbedingungen zu betrachten. Eine Dichtung allein erreicht noch keine Ausblasesicherheit. Nach der VDI 2200 Anhang A wird die Dichtung mit einer Einbauflächenpressung Q min/0,01 (EN 13555) in einen Norm-Flansch PN 40/DN 100 eingebaut. Anschließend wird die Dichtung bei einer deutlich reduzierten Flächenpressungen (5 N/mm2) geprüft.
Siehe auch:
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