Frage:
Für welche Arten von Prüfungen können Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 EN 10204 ausgestellt werden?
 


Antwort:
Die Anwendung der EN 10204 ist nicht auf bestimmte Produkte, Prüfungen oder Dienstleistung beschränkt. Am häufigsten werden Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 EN 10204 für Bestätigung von Materialeigenschaften verwendet. Es ist allerdings auch grundsätzlich möglich, andere festgelegte Prüfungen durch eine Abnahmeprüfzeugnis 3.1 zu dokumentieren wie
- Maßprüfungen
- Dichtheitsprüfung
- Druck- /Festigkeitsprüfungen
- Wuchtprüfungen.

Die Erstellung eines Abnahmeprüfzeugnisses setzt jedoch voraus, dass für die Erstellung die formalen Anforderungen der EN 10204 für eine Abnahmeprüfzeugnis 3.1 eingehalten werden.

Die sind im Wesentlichen:

1. In der Bestellung müssen die Anforderungen festgelegt sein. Dies kann auch durch Verweise auf Normen oder andere Spezifikatiionen erfolgen.

2. Das Abnahmeprüfzeugnis muss eine Übereinstimmungserklärung/Statement enthalten, dass die Bestellanforderungen aufgrund der Prüfergebnisse erfüllt werden.

3. Eine Referenz zur Bestellung (Bestell-Nr., Besteller) muss angegeben werden.

4. Der Name und die Unterschrift des Abnahmebeauftragten (der Abnahmebeauftragter unterzeichnet im Namen des Herstellers und muss entsprechend durch den Hersteller autorisiert sein).

Anmerkung:
Das Abnahmeprüfzeugnisses 3.1 EN 10204 sollte grundsätzlich nur dann ausgestelllt werden, wenn dies ausdrücklich vom Kunden verlangt bzw. bestellt ist. Ansonsten reicht meist ein normaler Prüfbericht über die durchgeführte Prüfung, der vom jeweiligen Prüfer abgezeichnet werden kann.

Siehe auch:)
- Fachbeitrag: Prüfbescheinigungen nach EN 10204


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