Zum 1.1.2004 sind neue Lizenzbestimmungen für den Druckbehälter-Export in Kraft getreten. Durch die Teilnahme Chinas an internationalen Handelsabkommen (WTO) wurde ein neues Lizenzierungssystem für spezielle Importgüter u.a. auch für Dampfkessel und Druckbehälter eingeführt. Auf der gesetzlichen Grundlage der "Regulation on Safety Supervision of Special Equipment" vom 19. Febr. 2003 wurde hierfür die neue Behörde "General Administration of Quality Supervision Inspection and Quarantine P.R.C." (AQSIQ) gebildet, die hierfür die "Supervision Administration Regulation for Manufacture of Boiler and Pressure Vessel" herausgegeben hat. Diese Vorschrift legt die Regularien für die Lizenzierung fest und trat am 1.1. 2004 in Kraft. Gleichzeitig traten die bisherigen Lizenzierungsbestimmungen "Regulation of Import Boiler and Pressure Vessel Safety Quality Licensing System" vom 29. Sept. 1993 außer Kraft.
Der Hersteller muß bei dem Lizenzierungsverfahren nachweisen, daß er die Fähigkeit hat, die Lieferung in Übereinstimmung mit den "Requirements for Boiler and Pressure Vessel Manufacture Licensing" entsprechend den dort gestellten Sicherheitsanforderungen, sicherzustellen. Durch diese Lizenz erhält er die Berechtigung, entsprechende Produkte in die Volksrepublik China einzuführen.
Welche Änderungen kamen auf die Hersteller zu:
1. Sowohl für Dampfkessel als auch für Druckbehälter sind die Herstellungs-Lizenzen eingestuft in in vier Stufen: Level A, Level B, Level C und Level D.
2. Neue Anforderungen an das QS-System
3. Die Abnahme und Produktionsüberwachung der Druckbehälter erfolgt über autorisierte Abnahmegesellschaften
4. Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate beträgt 4 Jahre
5. Zu jedem Behälter muss eine Betriebsanleitung in chinesischer Sprache beigefügt werden.
6. Das Druckbehälterschild muss die Lizenz-Nummer enthalten und der Stempel der Abnahmegesellschaft.
7. Der Geltungsbereich der Vorschrift für Druckbehälter ist jetzt folgt definiert:
Betriebstemp > Siedepunkt (Normalszustand) und
max. Betriebsdruck > 1 bar und
Produkt aus max. Betriebsdruck und Volumen mind. 25 bar•Liter
8. Es liegen jetzt Spezifikationen vor (Basic Requirements) die unabhängig vom angewandten Regelwerk erfüllt werden müssen.
9. Ab 1.1.2005 muss die Vorprüfung für Dampfkessel bei einer authorisierten Stelle in China erfolgen. Das Verfahren und die notwendigen Dokumente sind in der "Boiler Design Documents Appraisal Procedure" festgelegt.
10. Spätestens 30 Tage nach Auftragseingang bzw. Vertragsunterzeichnung muss der Hersteller die auftragsspezifischen Daten an SELO übermitteln (Angaben zum Auftrag, Auslegungs- und Konstruktionsangaben sowie Angaben zum Betreiber und der Aufstellungsort).