Kategorie-Bestimmung

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Anhang II

Druckgerät:

Fluid:

Fluidgruppe:

-/-


Schnellkochtöpfe unterliegen einer Entwurfskontrolle nach einem mindestens der Module der Kategorie III entsprechendem Prüfverfahren

Info  Diagramm 5

 
 

Besonderer Hinweis

Wenn das Volumen nicht mehr als 2 Liter ist (siehe auch Diagramm 5), ist Art. 4 Abs. (3) anzuwenden:

Die Druckgeräte und/oder Baugruppen müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, daß sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und/oder Baugruppen sind ausreichende Betriebsanleitung beizufügen, und sie müssen eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter ermittelt werden kann. Diese Druckgeräte und/oder Baugruppen dürfen nicht die CE-Kennzeichnung tragen.