Kategorie-Bestimmung

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Anhang II

Druckgerät:

Fluid:

Fluidgruppe:


Rohrleitungen für Fluide mit Temperaturen TS > 350 °C , die unter die Kategorie II fallen, sind mind. in die Kategorie III einzustufen.

Info   Diagramm 7

 
 

Besonderer Hinweis

Wenn die Nennweite DN nicht größer als DN 32 und das Produkt PS•DN nicht größer als 1000 ist (siehe auch Diagramm 7), ist Art. 4 Abs. (3) anzuwenden:

Die Druckgeräte und/oder Baugruppen müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, daß sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und/oder Baugruppen sind ausreichende Betriebsanleitung beizufügen, und sie müssen eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter ermittelt werden kann. Diese Druckgeräte und/oder Baugruppen dürfen nicht die CE-Kennzeichnung tragen.