beantragt eine Bewertung des Qualitätssicherungssystems bei einer benannten Stelle
unterhält ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem für Herstellung, Endabnahme und andere Prüfung, und unterliegt der Überwachung durch die benannte Stelle
stellt sicher und erklärt, daß die Druckgeräte in der EG-Baumusterprüfbescheinigung oder in der EG-Entwurfsprüfbescheinigung beschriebenen Bauart entspricht und die für sie geltenden Anforderungen erfüllen
unterrichtet die benannte Stelle über das Produktionsproramm, damit die Druckprüfung stichprobenweise durch die benannte Stelle durchgeführt werden kann
verpflichtet sich, die Verpflichtungen aus dem Qualitätssicherungssystem in seiner zugelassenen Form zu erfüllen und dafür zu sorgen, daß es stets sachgemäß und effizient funktioniert
unterstützt die benannte Stelle bei ihrer Überwachung des Qualitätssicherungssystems
hält 10 Jahre nach Herstellung des letzten Druckgerätes nachstehende Unterlagen für die Behörden zur Verfügung:
•Unterlagen über das Qualitätssicherungssystem
•die Bewertung der Aktualisierungen des Qualitätssicherungssystems von der benannten Stelle
•die Bewertungen (Auditierung) des Qualitätssicherungssystems von der benannten Stelle
•Berichte über Kontrollbesuche der benannten Stelle
Hersteller oder Bevollmächtigter
bringt an jedem Druckgerät die CE-Kennzeichnung an
bringt hinter der CE-Kennzeichnung die Kennummer der benannten Stelle an
stellt eine Konformitätserklärung aus
teilt der benannten Stelle seine Absicht mit, das Qualitätssicherungssystem zu aktualisieren
Benannte Stelle
bewertet das Qualitätssicherungssystem des Herstellers
prüft geplante Änderungen des Qualitätssicherungssystems
führt regelmäßig Audits durch
kann unangemeldete Besuche abstatten
führt stichprobenweise bei ungemeldeten Besuchen die Druckprüfung durch
–Behälter für Gase Fluidgruppe 1+2 (Kategorie III und IV)
–Behälter für Flüssigkeiten Fluidgruppe 1 (Kategorie III und IV)
übermitteln den Mitgliedstaaten zweckdienliche Hinweise über die zurückgezogene Zulassung des Qualitätssicherungssystems
übermittelt den übrigen benannten Stellen zweckdienliche Hinweise über die zurückgezogene oder verweigerte Zulassung des Qualitätssicherungssystems