Durch ein neues System internationaler Normen werden auch die Voraussetzungen für internationale Anerkennungen geschaffen. Eine neues Akkreditierungsgesetz ist in Vorbereitung und soll die Zusammenarbeit zwischen den Akkreditierungsstellen regeln.
Die deutsche Akkreditierungspolitik ist die mit dem "Globalen Konzept für Zertifizierung und Prüfwesen" von der EU-Kommission angestrebte Zielstellung, Vertrauen in das Prüf- und Zertifizierungswesen der EU-Staaten, sowie Bedingungen für die grundsätzliche gegenseitige Anerkennung der Konformitätsnachweise sowohl im gesetzlich geregelten als auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich zu schaffen.
Im gesetzlich geregelten Bereich besteht die Forderung, entsprechend den EU-Richtlinien Konformitätsbewertungsverfahren durch die von der Bundesregierung bei der EU-Kommission notifizierten Prüflaboratorien, Zertifizierungs- oder Überwachungsstellen durchführen zu lassen. In Folge der Forderungen des Marktes wird auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich akkreditiert. Die deutsche Wirtschaft hat dementsprechende Akkreditierungsstellen für Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen aufgebaut.
Das in den letzten 15 Jahren unter dem Dach des DAR (Deutscher Akkreditierungs Rat) aufgebaute Akkreditierungssystem in Deutschland hat gezeigt, dass eine ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhende Koordination zwischen den Stellen im gesetzlich geregelten und nicht geregelten Bereich zunehmend schwieriger wird.
Die starke Zersplitterung und die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den Anerkennungs-/Akkreditierungsstellen bewirken, dass Konformitätsbewertungsstellen für ihr jeweiliges Tätigkeitsfeld eine Vielzahl von Anerkennungen/Akkreditierungen unterschiedlicher Stellen benötigen. Man hat bisher dieses Probleme wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht ausreichend lösen können. In Deutschland kommt erschwerend hinzu, dass im gesetzlich geregelten Bereich die Zuständigkeiten bei den Bundesbehörden liegen können oder aufgrund der Ländekompetenzen bei den einzelnen Landesbehörden. bzw. bei von ihr beauftragten Akkreditierungsstellen. Aus diesem Grunde wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) eine Gesetzesinitiative (Akkreditierungsgesetz) ergriffen, die hier Verbesserungen und Rechtssicherheit herbeiführen soll. Durch ein neues System sollen Doppelakkreditierungen vermieden werden und nationale und internatonale Anerkennungen der akkreditierten Stellen gesichert sein. Andere europäische Staaten wie z. B. Österreich und Schweiz haben bereits ein Akkreditierungsgesetz.
Für die internationale Anerkennung sind bereits die Normenvorhaben auf diesem Gebiet der Akkreditierungsregeln weitgehend abgeschlossen. Hierzu wurde auf internationaler Ebene die Normenreihe 17000 festgelegt, die die bisherigen Europäischen Normen der Reihe 45000 ablösen werden, und das gesamte System der Konformitätsbewertung abdecken.
So wird z. B. die DIN EN 45012, die die allgemeinen Anforderungen an Stellen festlegt die Qualitätsmanagementsysteme zertifizieren, durch die neue Norm DIN EN ISO/IEC 17021:2006 ersetzt. Bei einer 2-jährigen Übergangsfrist müssen alle Akkreditierungen bis spätestens 16. September 2008 nach der neuen Norm ersetzt werden.