Mit der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dez. 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen" (BGBl. I Nr. 33 vom 16. Juni 2005) wurde die Störfallverordnung vom 26. April 2000 sowie das BImSchG geändert. Eine Neufassung der Störfallverordnung wurde ebenfalls in der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005 im Bundesgesetzblatt Nr. 33 vom 16. Juni 2005 veröffentlicht.
Bisher galt das europäische Störfallrecht nicht für Bergbautätigkeiten und Abfalldeponien. Diese Ausnahme wird nun eingeschränkt, so dass künftig zum Beispiel Bergeteiche wie der, dessen Bruch in Baia Mare zur Verseuchung der Donau mit Cyandid führte, den Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie entsprechen müssen.
Aufgrund des Explosionsunglücks mit Feuerwerkskörpern in Enschede werden die Mengenschwellen für bestimmte explosionsgefährliche und pyrotechnische Stoffe gesenkt. Gleichzeitig werden zur besseren Identifizierbarkeit die Definitionen des Gefahrgut-Transportrechts übernommen.
Als Folge der Explosion in einer Düngemittelfabrik in Toulouse wurden die bisherigen Kategorien für Ammoniumnitrat überarbeitet und ergänzt. Neben der Störfall-Verordnung wird auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert. Damit werden Schutzobjekte, zum Beispiel wichtige Verkehrswege oder Freizeitgebiete, konkretisiert, zwischen denen und Industriebetrieben ein angemessener Abstand liegen soll.
Eine weitere Neuerung: Zukünftig sollen die Beratungsgremien Störfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) zu einer Kommission für Anlagensicherheit (KAS) fusionieren..