Schweißzusätze mit CE-Zeichen Neue harmonisierte Norm ersetzt nationale Vorschriften im Anwendungsbereich des Hoch- und Stahlbaus Die auf der Grundlage der Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG mandatierten europäischen Norm EN 13479:2004 "Schweißzusätze - Allgemeine Produktnorm für Zusätze und Pulver zum Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen" verpflichtet die Hersteller von Schweißzusatzwerkstoffen, auf diesen Produkten das CE-Zeichen aufzubringen. Vorraussetzung ist allerdings, dass die Schweißzusatzhersteller die Herstellereignung nachgewiesen haben und dass das entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren in Übereinstimmung mit dieser Norm und der Bauprodukterichtlinie (CPD) durchgeführt wurde.
- Marke/Name/Anschrift des Herstellers - Zertifikat-Nr. im Rahmen der Zulassung - die Norm (EN 13479) - die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das CE-Zeichen (erstmals) angebracht wurde -Identifikations-Nr. der beteiligten benannten Stelle Die Anforderungen der EN 13479 gelten allerdings nur für den Geltungsbereich der Bauprodukterichtlinie: Ortsfest und erdverbundene Bauten z. B. Stahlbau, Brückenbau, Hochbau. Nach europäischen Recht müssen alle bisherigen nationalen Regelungen zurückgezogen werden, wenn entsprechende harmonisierte Normen vorliegen. Somit wird das bisherige Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassungen und der landesrechtlichen Bauorodnungen durch die CE-Kennzeichnung ersetzt. Gleiches gilt für das zum Ü-Zeichen gehörende Übereinstimmungszertifikat, dass jetzt durch die EG-Konformitätserklärung abgelöst wird. |