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Leitlinie TPED 07

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Leitlinie zu:
Artikel 8

 

Frage:
Sind die gemäß der Richtlinie über Druckgeräte (PED) benannten Stellen zugleich Benannte Stellen im Sinne der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)?

Antwort:
Nein.
Es bedarf einer zusätzlichen Benennung.

Kommentar:
Für das Benennungsverfahren ist die Generaldirektion Unternehmen zuständig. Ansprechpartner ist Herr Madeira Horta mit folgender E-Mail-Adresse: rogerio.madeira-horta@cec.eu.int.
Die Benennung muss auf dem offiziellen Dienstweg erfolgen und von der Ständigen Vertretung an das Generalsekretariat der Kommission gerichtet werden.


Hinweis: Frage A13, CENBT/WG83


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