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Leitlinie TPED 11

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)
1999/36/EG

Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 21. März 2005

Leitlinie zu:
Artikel 1
Artikel 2

 

Frage:
Erstreckt sich der Geltungsbereich der TPED auch auf „Gaspatronen“ (UN 2037)?

Antwort:
Ja, nicht wiederauffüllbare Einweg-Gaspatronen sind nicht vom Geltungsbereich der TPED ausgeschlossen.


Kommentar:
Gaspatronen fallen in den Anwendungsbereich von RID/ADR und sind daher gemäß der TPED zu bewerten.


Anmerkung: Frage A17 von CEN/BT/WG83, bearbeitet von Spanien


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