Leitlinie TPED 27 |
Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED ) 1999/36/EG |
Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 6. Mai 2003
Leitlinie zu:
Artikel 17 Abs. 2
Frage:
Können auch Druckgeräte, für die die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte erst zu einem späteren Zeitpunkt gelten soll, das π-Kennzeichen erhalten?
Antwort:
Nein.
Falls erforderlich, können benannte Stellen die Konformität mit RID/ADR und/oder mit zwischenzeitlich veröffentlichten Normen bescheinigen.
Anmerkung:
Frage Frankreichs (CLAP T 36)