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Leitlinie TPED 27

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 6. Mai 2003

Leitlinie zu:
Artikel 17 Abs. 2

 

Frage:
Können auch Druckgeräte, für die die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte erst zu einem späteren Zeitpunkt gelten soll, das π-Kennzeichen erhalten?

 

Antwort:
Nein.
Falls erforderlich, können benannte Stellen die Konformität mit RID/ADR und/oder mit zwischenzeitlich veröffentlichten Normen bescheinigen.


Anmerkung:
Frage Frankreichs (CLAP T 36)


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