Leitlinie TPED 29 |
Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED ) 1999/36/EG |
Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 23. Juni 2003
Leitlinie zu:
Anhang IV Teil II
Frage:
Welches Verfahren für die Neubewertung der Konformität findet auf ortsbewegliche Druckgeräte Anwendung, die entsprechend einer von einer zuständigen Behöre anerkannten technischen Vorschrift entworfen, hergestellt und in Betrieb genommen wurden, die mit einer Norm identisch ist, auf die später im Rahmen von RID/ADR verwiesen wird?
Antwort:
Das Verfahren für die Neubewertung der Konformität ist in Anhang IV Teil II der TPED festgelegt.
In Anwendung der Nummern 2 und 3 des Anhangs IV Teil II können die von der benannten Stelle durchgeführten Untersuchungen auf eine Prüfung der Unterlagen beschränkt werden.
Außerdem ist in Nummer 4 des Anhangs IV Teil II auch für relativ neue Geräte eine wiederkehrende Prüfung vorgesehen.
Anmerkung:
Frage Frankreichs (CLAP T 03)