Leitlinie TPED 31 |
Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED ) 1999/36/EG |
Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 23. Juni 2003
Leitlinie zu:
Artikel 5 Ansatz 1, Anhang IV Teil II
Frage:
Ist bei ortsbeweglichen Druckgeräten, die einer einzelstaatlichen Vorschrift entsprechen, die Neubewertung aller Geräte des gleichen Baumusters, die dieser Vorschrift entsprechen, auf der Grundlage von Unterlagen möglich?
Antwort:
JA, sofern nachgewiesen wird, dass die Einhaltung der einzelstaatlichen Vorschrift ausreicht, um die technischen Anforderungen zu erfüllen und zumindest die gleiche Sicherheit zu gewährleisten wie die zum Zeitpunkt der Neubewertung geltenden RID/ADRVorschriften.
Andernfalls erfolgt die Neubewertung der Konformität von Fall zu Fall, gegebenenfalls mit weiteren Untersuchungen.
Anmerkung:
Frage Frankreichs (CLAP T 25)