Leitlinie TPED 32 |
Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED ) 1999/36/EG |
Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 23. Juni 2003
Leitlinie zu:
Anhang IV Teil III
Frage:
Zu den Voraussetzungen dafür, dass die Bedingungen für die Verwendung und Wartung weiterhin die Übereinstimmung des ortsbeweglichen Druckgeräts mit den Anforderungen gewährleisten, gehört, dass die Geräte in geeigneten Befüllungszentren befüllt werden.
Was ist ein geeignetes Befüllungszentrum?
Antwort:
Diese Leitlinie gilt nicht für Tanks.
Geeignete Befüllungszentren für ortsbewegliche Druckgefäße sind Zentren, die die geltenden Normen für die Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens oder ein gleichwertiges Verfahren anwenden.
Zu den geltenden Normen für die Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens gehören:
EN 1439 : Ortsveränderliche, wiederbefüllbare Flaschen aus geschweißtem Stahl für Flüssiggas - Kontrollverfahren vor, während und nach dem Füllen
EN 1801 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen für einzelne Acetylen-Flaschen
EN 1919 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen für verflüssigte Gase (ausgenommen Acetylen und Flüssiggas LPG) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens
EN 1920 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen für verdichtete Gase (ausgenommen Acetylen) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens
EN 12754 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen für gelöstes Acetylen - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens
EN 12755 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen für Acetylen-Bündel
EN 13096 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Bedingungen für das Füllen von Gasen - Einzelne Gase
EN 13099 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Bedingungen für das Füllen von Gasgemischen in Gasflaschen
EN 13365 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Flaschenbündel für permanente und verflüssigte Gase (außer Acetylen) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens
EN 13385 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Batterie-Fahrzeuge für beständige und verflüssigte Gase (außer Acetylen) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens
EN 13720 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen für Acetylen-Batterie-
Fahrzeuge
Kommentar:
Diese Leitlinie wird im Vorgriff auf die die RID/ADR-Bestimmungen (2005;2007) vereinbart.
Anmerkung:
Frage Frankreichs (CLAP T 28)