www.druckgeraete-online.de

zurueck

Leitlinie TPED 32

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 23. Juni 2003

Leitlinie zu:
Anhang IV Teil III

 

Frage:
Zu den Voraussetzungen dafür, dass die Bedingungen für die Verwendung und Wartung weiterhin die Übereinstimmung des ortsbeweglichen Druckgeräts mit den Anforderungen gewährleisten, gehört, dass die Geräte „in geeigneten Befüllungszentren befüllt werden“.
Was ist ein „geeignetes Befüllungszentrum“?


Antwort:

Diese Leitlinie gilt nicht für Tanks.

Geeignete Befüllungszentren für ortsbewegliche Druckgefäße sind Zentren, die die geltenden Normen für die Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens oder ein gleichwertiges Verfahren anwenden.

Zu den geltenden Normen für die Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens gehören:

EN 1439 : Ortsveränderliche, wiederbefüllbare Flaschen aus geschweißtem Stahl für Flüssiggas - Kontrollverfahren vor, während und nach dem Füllen

EN 1801 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen für einzelne Acetylen-Flaschen

EN 1919 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen für verflüssigte Gase (ausgenommen Acetylen und Flüssiggas LPG) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens

EN 1920 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen für verdichtete Gase (ausgenommen Acetylen) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens

EN 12754 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen für gelöstes Acetylen - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens

EN 12755 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen für Acetylen-Bündel

EN 13096 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Bedingungen für das Füllen von Gasen - Einzelne Gase

EN 13099 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Bedingungen für das Füllen von Gasgemischen in Gasflaschen

EN 13365 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Flaschenbündel für permanente und verflüssigte Gase (außer Acetylen) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens

EN 13385 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Batterie-Fahrzeuge für beständige und verflüssigte Gase (außer Acetylen) - Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens

EN 13720 : Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen für Acetylen-Batterie-
Fahrzeuge


Kommentar:
Diese Leitlinie wird im Vorgriff auf die die RID/ADR-Bestimmungen (2005;2007) vereinbart.

Anmerkung:
Frage Frankreichs (CLAP T 28)


oben