AD 2000-Regelwerk
Ausrüstung, Aufstellung und Kennzeichnung
Berechnung
Grundsätze
Herstellung und Prüfung
Besondere Druckbehälter
Nichtmetallische Werkstoffe
Sonderfälle
Allg. Standsicherheitsnachweis für Druckbehälter
Metallische Werkstoffe
Zusätzliche Hinweise
Die technische Spezifikation "AD 2000-Regelwerk" konkretisiert alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen, die nach der europäischen Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) erfüllt werden müssen.
Die AD 2000-Merkblätter werden von den in der "Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter" (AD) zusammenarbeitenden Verbänden erstellt.
Sie werden durch die Verbände laufend dem Fortschritt der Technik angepasst.
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Die neuesten Aktualisierungen
Mit Ausgabedatum Februar 2010 sind nachstehende Merkblätter erschienen:
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Merkblatt |
Ausgabe |
Titel |
Anmerkungen zur Aktualisierung |
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B 9 |
Februar |
Ausschnitte in Zylindern, Kegeln und Kugeln |
Änderungen gegenüber der Ausgabe März 2009, im Wesentlichen: • Abschnitt 1: • Abschnitt 2.4: • Abschnitt 4.1: • Abschnitt 4.3 (scheibenförmige Verstärkung): • Abschnitt 4.3 (rohrförmige Verstärkung): • Abschnitt 4.7 (schräge Abzweige): |
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B 13 |
Februar |
Einwandige Blagkompensatoren |
Änderungen gegenüber der Ausgabe Oktober 2000, im Wesentlichen: • Komplette Überarbeitung; |
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HP 5/3 |
Februar |
Zerstörungsfreie Prüfung der Schweißverbindungen |
Änderungen gegenüber der Ausgabe Oktober 2000, im Wesentlichen: • Abschnitt 1 (Geltungsbereich); • Abschnitt 2.1 (Allgemeine Festlegungen); • Abschnitt 2.2 (Reduzierung des Prüfumfangs; |
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HP 8/3 |
Februar |
Herstellung und Prüfung von Formstücken aus unlegierten und legierten Stählen |
Änderungen gegenüber der Ausgabe Mai 2007, im Wesentlichen: • Überarbeitung hinsichtlich der Implementierung der EN 10253-2 und EN 10254-4 |
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S 3/5 |
Februar |
Allgemeiner Standsicherheitsnachweis für Druckbehälter - Behälter mit Ringlagerung |
Änderungen gegenüber der Ausgabe Januar 2003, im Wesentlichen: • Abschnitt 8.2.1 |
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S 6 |
Februar |
Zeitstandbeanspruchung bei Stählen |
Änderungen gegenüber der Ausgabe Mai 2007, im Wesentlichen: • allgemeine redaktionelle Überarbeitungen • Abschnitt 1.3: • Abschnitt 2: • Abschnitt 5.2.1: |