Um Ihre Frage zu beantworten, fehlen einige Informationen über den Einsatz und das angewendete Regelwerk. Mit der Anwendung einer harmonisierten Norm sind Formal die Anforderungen des Anhang I der DGRL erfüllt.(also prüfen ob die Wrekstoffnrom harmonisiert ist). Die Frage des erforderlichen Nachweises ergibt sich aus dem Anhang I und den Leitlinine z.B. Leitlinie 7/5. Also für wichtige drucktragende Teile der Kategorien II, III und IV der Nachweis 3.1.B.
Wenn eine technische Spezifikation wie das AD 2000 Regelwerk zur Anwendung kommt (bei deren konsequenter Anwendung auch die Anforderungen des Anhang I erfüllt werden), so sind die darin enthaltenen Vorschriften für die Werkstoffanforderungen z.B. W2 zu erfüllen. Somit dürfte die Frage der Werkstoff-Norm und die Art des Nachweises gekärt sein.