Danke.
Soweit ich das inzwischen Verstehe, setzt also der ADR unter anderem, die Regeln fest, wie der Zylinder abgenommen werden muss um auf der Straße transportiert werden zu dürfen. In unserem Fall dann eine Abnahme nach TPED auf Basis der Anforderungen der ADR, die wir erfüllen und die zwingend als Basis gilt.
Soweit ich dann weiter gelesen habe, gibt es dann lt. ADR verschiedene Begriffsbestimmungen u.A. „Auftraggeber des Absenders “, „Absender“, „Beförderer“, …..
Da wir ja den Zylinder "nur" verkaufen, dieser die lt. ADR nötigen Abnahmen hat (z.B. “π” Zeichen auf allen Bauteilen) sehe ich die weitere Verantwortung im Bereich des Kunden, der diesen befüllt und die Medien in diesem Zylinder versendet, da wir in diesem Prozess nicht weiter involviert sind.
Danke und VG
E.