Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Wenn man Material für Druckgeräte gemäß DGRL 2014/68/EU bestellt, wie Rundmaterial Ø71x36, und eine Reduzierung anfertigt, wird in der Regel im 3.1 Zeugnis nach AD-2000 W2 / W10 bestellt.
In welchen Fällen kann man auf den Nachweis auf W2 / W10 verzichten?
Bzw. wann kann der Kunde des Druckgerätes auf den Nachweis verzichten?
Vielen Dank im Voraus.