Im Rahmen der Risikoanalyse ist die Konformitätsbewertung für die gesamte Baugruppe durchzuführen. Es sollte nichts dagegensprechen, dabei die Konformitätserklärung des ersten Herstellers in der neuen Konformitätserklärung mit aufzunehmen, sofern sich die Betriebsbedingungen sich nicht ändern.
Der "neue" Hersteller ist verantwortlich für die neue Baugruppe.