In der Risikobewertung der Behälterwandung, müssen doch alle Gefahren berücksichtigt worden sein, die ein Bersten/Leckage für die beabsichtigte Lebensdauer/Betriebsweise verhindern.
Ggf. in der Betriebsanleitung auf Restgefahren und Maßnahmen z. B. regelmäßige Kontrolle der Wandung/Korrosionsfortschritt (innere Prüfungen) verweisen.
Für das Sicherheitsventil des Heizraumes ist der Havariefall nicht zu berücksichtigen (evtl. Druckanstieg durch Leckagen werden durch evtl Druckanstieg mit abgedeckt).