Von der DGRL (Artikel 1, Abschnitt 3.12) sind Betriebsmittel der "Hochspannung" ausgenommen.
Versteht die DGRL darunter alle Geräte/Schaltanlagen mit Spannung >1 kV oder wird unterschieden zwischen Spannungen >1 kV bis 52 kV und >52 kV? (entsprechend den Errichternormen für Schaltanlagen); die Spannungsebene 1kV bis 52 kV wird allgemein als "Mittelspannung" bezeichnet, erst ab 52kV spricht man von "Hochspannung". Sind also auch die Betriebsmittel der Mittelspannung von der DGRL ausgeschlossen?
MfG
basseran