Druckgeräte, die sich bereits in Betrieb befinden, fallen in den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie, sobald deren ursprüngliche Leistung geändert wird (z.B. Druck- oder Temperaturerhöhung, s. Leitlinie 1/3).
Wer muß in diesem Fall das CE-Kennzeichen für den Alt-Apparat anbringen, wenn kein Hersteller involviert ist?