Sind SF6-Schaltgeräte Druckgeräte entsprechend Druckgeräterichtlinie?
Der Behälter weist einen Druck von 6bar und ein Volumen von 1000l auf.
Entspr. Art.1 Pkt.3.12 der DGRL müßten diese Komponenten kein Druckgeräte sein.
In Österreich werden allerdings die SF6-Geräte in der 426.Verordnung/DGVO unter §4Pkt.4 ausdrücklich nicht mit ausgenommen.
Was gilt in Deutschland ?
D.Waigel