In der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG gibt es im Anhang II diese tollen Diagramme.
Die Diagramme 6 und 7 sind für Rohrleitungen vorgesehen. Nach Diagramm 6 (wenn sich gefährliche Medien in Deinem Rohr tummeln) landest das Rohr in Kat. III. Mit Diagramm 7 (ungefährliche Medien) ist das dann nur noch Kat. II.
Das hat also entscheidende Bedeutung für die Herstellung (Auswahl, nach welchem Modul das ablaufen darf / muss).
Letztlich bleibt es aber eine Rohrleitung.