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#204 - December 12, 2001 Sicherheitsventile
Anonym
Nicht registriert

Nach Punkt 2 Anhang II fallen die in Artikel 1 Nummer 2.1.3 definierten und in Artikel 3 Nummer 1.4 genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion unter Kategorie IV.
Meine Frage nun lautet:
Wenn wir annehmen, dass sie zu den Rohrleitungen bzgl. der Diagramme gehören. Gilt dann ebenfalls die Ausnahme <= DN 25 Artilel 3 Absatz 3 (gute Ingenieurspraxis) oder sind dann selbst die kleinsten Nennweiten in Kat. IV einzuordnen ?
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
Sicherheitsventile Anonym December 12, 2001
Re: Sicherheitsventile Anonym December 14, 2001
Re: Sicherheitsventile Tim1010 December 17, 2007

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