Für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion kann Artilel 3 Absatz 3 (gute Ingenieurspraxis) nicht angewendet werden.
Nach Diagramm 9 würden sonst beispielsweise Ausrüstungsteile mit Sicherheitfunktion bis DN 200 nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt und gebaut werden dürfen.
Alle Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen üblicherweise unter Kategorie IV, unabhängig von der Nennweite.
Diese Auffassung deckt sich auch mit dem Leitfaden des Fachverbandes Armaturen.
Ausnahmen sind nach Anhang II Nr. 2 nur für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion möglich.